Schwarzfahren soll bald keine Straftat mehr sein. So hört man es derzeit immer wieder. Politiker diskutieren über Änderungen, Medien greifen das Thema auf und viele Menschen gehen davon aus, dass Schwarzfahren heute kaum noch Konsequenzen hat. Doch wer heute ohne Ticket Bus oder Bahn nutzt, macht sich strafbar. Und das kann deutlich teurer werden, als viele erwarten. In meiner täglichen Arbeit zeigt sich immer wieder, dass Betroffene überrascht sind, wenn sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten. Viele hatten angenommen, dass es bei einem erhöhten Beförderungsentgelt bleibt. Stattdessen beginnt ein Strafverfahren. Gerade diese Fehleinschätzung führt dazu, dass viele Situationen unterschätzt werden. Schwarzfahren bleibt strafbar und wir sind für Sie da.
Warum Schwarzfahren eine Straftat ist
Juristisch spricht man beim Schwarzfahren vom Erschleichen von Leistungen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 265a StGB. Strafbar macht sich, wer die Leistung eines Verkehrsbetriebs nutzt, ohne den vorgesehenen Preis zu zahlen. Dabei geht es nicht nur um aktives Täuschen oder Tricks. Häufig reicht es bereits aus, ein Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein zu nutzen.
Viele glauben, dass Schwarzfahren eher ein kleines Vergehen sei. Tatsächlich handelt es sich um eine vollwertige Straftat. Das wird besonders dann deutlich, wenn mehrere Vorfälle zusammenkommen.
Was passiert, wenn man ohne Ticket erwischt wird
In vielen Fällen beginnt alles mit einer Kontrolle. Wird kein gültiger Fahrschein vorgelegt, verlangt das Verkehrsunternehmen zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dieses liegt derzeit meist bei 60 EUR. Viele gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. In manchen Fällen stimmt das. Gerade bei wiederholten Vorfällen erstatten Verkehrsunternehmen jedoch Strafanzeige.
Dann beginnt ein Ermittlungsverfahren. Häufig endet dieses Verfahren mit einem Strafbefehl. Ein solcher enthält in der Regel eine Geldstrafe. Diese richtet sich nach dem Einkommen und kann bei mehreren Vorfällen deutlich höher ausfallen, als viele erwarten.

Mehrere Vorfälle können schnell zu hohen Strafen führen
Ein einzelner Vorfall bleibt oft nicht ohne Folgen, wird aber häufig noch als überschaubar empfunden. Problematisch wird es dann, wenn sich Vorfälle wiederholen. In meiner Praxis sehe ich regelmäßig Fälle, in denen mehrere Fahrten ohne Fahrschein innerhalb kurzer Zeit festgestellt wurden.
Diese werden häufig gemeinsam verfolgt. Dadurch entstehen Geldstrafen, die sich schnell summieren. Viele Betroffene unterschätzen die wirtschaftlichen Folgen. Neben der eigentlichen Strafe können weitere Kosten entstehen, etwa durch Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Gerade bei wiederholten Vorfällen kann sich eine zunächst kleine Angelegenheit erheblich zuspitzen.
Schwarzfahren bleibt strafbar und Ersatzfreiheitsstrafe: Wann wird aus Schulden Haft?
Ein Punkt wird besonders häufig unterschätzt. Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Das bedeutet, dass die Geldstrafe durch Haft ersetzt wird. Viele glauben, dass wegen Schwarzfahrens niemand ins Gefängnis kommt. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild.
Immer wieder kommt es vor, dass Betroffene Haft antreten müssen, weil sie Geldstrafen nicht begleichen können. Gerade bei Menschen mit geringem Einkommen führt dies zu besonders schwierigen Situationen.

Das klingt für viele übertrieben. Tatsächlich ist es jedoch eine Realität, die regelmäßig vorkommt. Gerade dieser Punkt ist einer der Hauptgründe dafür, dass derzeit politisch über Änderungen diskutiert wird.
Warum wird derzeit politisch über Änderungen gesprochen?
Die Diskussion über eine mögliche Entkriminalisierung des Schwarzfahrens hat einen konkreten Hintergrund. Gerichte und Justizvollzugsanstalten sind durch zahlreiche Verfahren belastet. Ein erheblicher Teil dieser Verfahren betrifft das Schwarzfahren.
Besonders problematisch ist dabei die große Zahl von Ersatzfreiheitsstrafen. Deshalb wird derzeit darüber diskutiert, Schwarzfahren künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Viele ziehen daraus den falschen Schluss, dass Schwarzfahren heute schon nicht mehr strafbar sei.
Das ist nicht richtig.
Solange der Gesetzgeber keine Änderung beschließt, stuft das Strafrecht das Schwarzfahren weiterhin als Straftat ein. Wer ohne Ticket fährt, riskiert weiterhin ein Strafverfahren mit entsprechenden Konsequenzen.
Politische Diskussionen ändern nichts an der aktuellen Rechtslage rund um das Thema Schwarzfahren bleibt strafbar.
Was jetzt wichtig ist
Die politische Diskussion zeigt, dass sich möglicherweise in Zukunft etwas ändern könnte. Für die aktuelle Situation gilt jedoch das bestehende Recht. Und dieses Recht ist eindeutig. Wer ohne Ticket fährt, macht sich strafbar.
Besonders bei wiederholten Vorfällen drohen Geldstrafen, die sich schnell summieren. Die Nichtzahlung einer verhängten Geldstrafe zieht im schlimmsten Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe nach sich. In meiner täglichen Arbeit zeigt sich immer wieder, dass viele Verfahren durch frühzeitige Beratung deutlich günstiger verlaufen können.
Wenn Sie Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten haben, reagieren Sie nicht vorschnell und machen Sie keine Aussagen ohne rechtliche Beratung.
Sie sind betroffen? Kontaktieren Sie mich, bevor aus einem vergessenen Ticket ein Strafbefehl wird.
Jetzt anwaltliche Beratung einholenFAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Schwarzfahren bleibt strafbar
Sie riskieren bei der Nichtzahlung einer Geldstrafe die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Justizbehörden. In diesem Fall ersetzt der Staat die unbezahlte Summe durch eine entsprechende Anzahl an Hafttagen und erzwingt so die Vollstreckung des Urteils.
Jede Fahrt ohne gültigen Fahrschein erfüllt den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB und wird strafrechtlich verfolgt. Verkehrsunternehmen erstatten insbesondere bei mehrmaligen Verstößen regelmäßig Strafanzeige und leiten damit ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Sie ein.
Die Dauer einer Haftstrafe richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze im Strafbefehl, da jeder nicht gezahlte Tagessatz einem Tag im Gefängnis entspricht. Bei einer Verurteilung zu dreißig Tagessätzen verbringen Betroffene somit einen vollen Monat in einer Justizvollzugsanstalt und verbüßen dort ihre Strafe.
Ab dem dritten Verstoß werten die Verkehrsbetriebe und Staatsanwaltschaften das Verhalten meist als beharrliche Pflichtverletzung und verzichten auf eine bloße Verwarnung. Sie müssen dann mit einer deutlich höheren Geldstrafe rechnen, weil die Gerichte bei Wiederholungstätern eine gesteigerte kriminelle Energie unterstellen.
Die Verkehrsunternehmen erstatten meistens dann Anzeige, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt nicht fristgerecht gezahlt wird oder bereits Voreintragungen im System vorliegen. Eine Anzeige löst automatisch ein polizeiliches Verfahren aus und führt ohne rechtzeitige Intervention häufig zu einem belastenden Eintrag im Bundeszentralregister.
Dieser juristische Fachbegriff umschreibt die Nutzung einer entgeltpflichtigen Leistung ohne die Zahlung des vorgesehenen Preises und bildet die Basis für jede Verurteilung. Das Gesetz setzt dabei voraus, dass die Inanspruchnahme unberechtigt erfolgt und der Täter sich den Vorteil unter Umgehung der Zahlungskontrolle verschafft.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl und kann oft eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage erreichen. Durch die Akteneinsicht erkennt die Verteidigung formale Fehler der Ermittlungsbehörden und bewahrt Sie so vor den weitreichenden Folgen einer Vorstrafe.
In vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Sie müssen dafür jedoch rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und die Bereitschaft zur Tilgung der Schuld durch Arbeitsleistung nachweisen.


