Cannabis am Steuer, Cannabisblatt auf einer Ampel

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Cannabis am Steuer 2026: THC-Grenzwert, Bußgeld, Fahrverbot und MPU

Seit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich auch das Verkehrsrecht grundlegend verändert. Das Thema Cannabis am Steuer beschäftigt mittlerweile viele Verkehrsteilnehmer. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass legaler Konsum automatisch bedeutet, anschließend wieder problemlos Auto fahren zu dürfen.

Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum. Wer nach Cannabiskonsum ein Kraftfahrzeug führt, muss weiterhin mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben Bußgeld und Fahrverbot kann im Einzelfall sogar die Fahrerlaubnis gefährdet sein.

Besonders aktuell ist die Frage, wann nach einer Cannabisfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden darf. Während für die Ordnungswidrigkeit inzwischen ein klarer THC-Grenzwert gilt, entwickelt sich die Rechtsprechung zu den fahrerlaubnisrechtlichen Folgen weiter.

Gerade deshalb kann bei einem entsprechenden Vorwurf die frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Duisburg sinnvoll sein.

Der THC-Grenzwert: 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum

Seit August 2024 gilt in Deutschland gemäß § 24a Abs. 1a StVG bezüglich Cannabis am Steuer ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mindestens diesem Wert ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Beim erstmaligen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor. Bei einschlägigen Voreintragungen steigen die Regelsanktionen deutlich an.

Ein weiterer Verstoß kann 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, bei mehreren einschlägigen Entscheidungen sogar 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot zur Folge haben. Wichtig ist: Der Wert von 3,5 ng/ml bedeutet nicht, dass Autofahren unterhalb dieser Schwelle generell ungefährlich oder in jedem Fall rechtlich unproblematisch ist. Zeigt ein Fahrer deutliche Ausfallerscheinungen, fährt Schlangenlinien oder verursacht aufgrund des Cannabiseinflusses einen Unfall, können zusätzlich strafrechtliche Vorschriften relevant werden.

Cannabis am Steuer kann auch eine Straftat sein

§ 316 StGB erfasst nicht nur Alkohol. Strafbar macht sich auch, wer infolge anderer berauschender Mittel – hierzu zählt Cannabis – nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Kommen konkrete Ausfallerscheinungen hinzu, kann deshalb unabhängig vom Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Trunkenheit im Verkehr im Raum stehen. § 316 StGB sieht hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Wer darüber hinaus Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann sich nach § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar machen. Die möglichen Folgen gehen dann erheblich über ein einfaches Bußgeld hinaus und können insbesondere auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.

Cannabis und Alkohol: besonders problematisch

Von einem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol vor einer Autofahrt ist dringend abzuraten. Wer mindestens 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat und zusätzlich Alkohol konsumiert beziehungsweise unter dessen Wirkung die Fahrt antritt, begeht eine eigenständige Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2a StVG. Hier beträgt das Regelbußgeld bereits beim ersten Verstoß 1.000 Euro bei einem Monat Fahrverbot.

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gelten nochmals strengere Anforderungen. Nach § 24c StVG besteht für diese Gruppe grundsätzlich ein Cannabisverbot im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs.

Droht nach der ersten Cannabisfahrt automatisch eine MPU? (Rechtslage 2026)

Gerade hier liegt derzeit eine der wichtigsten Fragen im Fahrerlaubnisrecht. Die Antwort lautet: Nein, eine erstmalige Überschreitung des THC-Grenzwerts führt nicht automatisch zu einer MPU. § 13a FeV sieht eine MPU unter anderem dann vor, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen oder wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden. Bei einem erstmaligen Verstoß müssen deshalb grundsätzlich weitere Umstände hinzukommen, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Genau an dieser Stelle entwickelt sich aktuell eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung.

Aktuelle Rechtsprechung 2026: THC-COOH wird immer wichtiger

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 20. Februar 2026 (Az. 13 S 2020/25) wichtige Kriterien aufgestellt. Danach kann bei einer Verkehrszuwiderhandlung unter Cannabiseinfluss eine THC-COOH-Konzentration von mindestens 150 ng/ml im Blutserum eine zusätzliche Tatsache darstellen, die eine MPU-Anordnung rechtfertigt. Ebenso kann nach Ansicht des Gerichts eine sehr hohe aktive THC-Konzentration von mindestens 15 ng/ml ohne nennenswerte Ausfallerscheinungen für eine entsprechende Gewöhnung sprechen.

THC-COOH ist ein Abbauprodukt von THC. Es wirkt selbst nicht berauschend, kann aber Hinweise auf das Konsummuster liefern. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt daher, dass nicht allein der aktive THC-Wert betrachtet wird. Eine einheitliche Linie besteht allerdings bislang nicht. So hielt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Mai 2026 eine MPU-Anordnung bei 11 ng/ml THC und 70 ng/ml THC-COOH im konkreten Fall voraussichtlich für rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte dagegen im Juli 2026 eine MPU-Anordnung bei 47,8 ng/ml THC und 176,6 ng/ml THC-COOH, wobei zusätzlich Cannabisgeruch im Fahrzeug und körperliche Auffälligkeiten dokumentiert worden waren.

Die aktuelle Rechtslage zeigt damit deutlich: Der Wert von 3,5 ng/ml entscheidet über den Bußgeldtatbestand, aber nicht automatisch darüber, ob eine MPU droht. Bei der Fahrerlaubnisbehörde kommt es vielmehr auf das Gesamtbild an.

Cannabis am Steuer: Was sollten Betroffene nach einer Polizeikontrolle beachten?

Wer wegen des Verdachts einer Cannabisfahrt kontrolliert wird, sollte keine vorschnellen Angaben zum Konsumverhalten machen. Aussagen wie „Ich rauche jeden Abend“ oder konkrete Angaben über Häufigkeit und Menge können später im Fahrerlaubnisverfahren eine erhebliche Bedeutung erhalten. Auch ein Bußgeldverfahren und ein Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde müssen voneinander unterschieden werden. Selbst wenn das eigentliche Bußgeld überschaubar erscheint, können Angaben aus der Polizeiakte später dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung entwickelt.

Gerade wenn ein hoher THC- oder THC-COOH-Wert festgestellt wurde oder bereits frühere Verkehrsverstöße bekannt sind, empfiehlt es sich daher, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und die Situation mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg zu prüfen.

Fazit: Cannabislegalisierung bedeutet keine freie Fahrt

Die Teillegalisierung von Cannabis hat den privaten Konsum in bestimmten Grenzen erlaubt. Für den Straßenverkehr gelten jedoch weiterhin strenge Vorschriften. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum drohen regelmäßig Bußgeld und Fahrverbot. Bei Ausfallerscheinungen kann sogar ein Strafverfahren entstehen.

Besonders relevant ist aktuell die MPU-Frage. Nach der neuen Rechtslage führt ein erstmaliger Cannabisverstoß nicht automatisch zur MPU. Hohe THC-Werte, hohe THC-COOH-Werte, wiederholte Verstöße oder weitere Auffälligkeiten können jedoch erhebliche Zweifel an der Fahreignung begründen. Die Verwaltungsgerichte entwickeln hierzu derzeit neue Maßstäbe. Wer einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder eine Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde erhält, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche rechtlichen Konsequenzen tatsächlich drohen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Cannabis am Steuer 2026

Der gesetzliche Grenzwert beträgt grundsätzlich 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Ab diesem Wert liegt bei einem Kraftfahrzeugführer grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG vor.

Regelmäßig werden 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot verhängt. Bei wiederholten Verstößen steigen sowohl das Bußgeld als auch die Dauer des Fahrverbots erheblich.

Nicht automatisch. Eine MPU nach § 13a FeV setzt bei einem erstmaligen Verstoß grundsätzlich zusätzliche Tatsachen voraus, die auf Cannabismissbrauch oder fehlendes Trennungsvermögen hindeuten.

Ja. Nach aktueller Rechtsprechung kann ein hoher THC-COOH-Wert im Zusammenhang mit einer Cannabisfahrt eine relevante Zusatztatsache sein. Ein einheitlicher gesetzlicher MPU-Grenzwert für THC-COOH existiert jedoch nicht.

Für bestimmungsgemäß eingenommenes, für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenes Cannabis enthält § 24a Abs. 4 StVG eine Arzneimittelausnahme. Das ist jedoch kein Freibrief: Wer tatsächlich fahruntüchtig ist, darf kein Fahrzeug führen.

Besonders bei einem drohenden Fahrverbot, hohen THC-Werten, einer MPU-Anordnung oder einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Duisburg. Je früher die Akte geprüft wird, desto besser lässt sich beurteilen, ob und wie gegen die Maßnahme vorgegangen werden kann.

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